Der Mitgliederbereich der RAK München
Der Mitgliederbereich der RAK München steht für alle zugelassenen Mitglieder der Kammer zur Verfügung. Diese können sich dort selbstständig mit Mitgliedsnummer und Geburtsdatum registrieren, und sich ab der Erstregistrierung per E-Mail-Adresse und gewähltem Passwort anmelden. Aus technischer Sicht sind die verschiedenen Angebote des Portals in einzelne TYPO3-Extensions aufgeteilt, um Modularität und Skalierbarkeit für die Zukunft zu gewährleisten.
Das Fachanwaltsportal
Für Fachanwält:innen gilt laut §15 der Fachanwaltsordnung eine Fortbildungspflicht von mindestens 15 Fortbildungsstunden pro Jahr, wovon bis zu 5 Stunden per Selbststudium absolviert werden können.
Das Fachanwaltsportal erleichtert hierbei den Prozess des Nachweises für nachweispflichtige Anwält:innen: In dem speziell für Fachanwält:innen abgegrenzten Bereich können diese ihren Fortbildungsnachweis pflegen, indem sie ihre Weiterbildungsstunden per Dokumentenupload nachweisen. Das spart Zeit und Aufwand und vermeidet gleichzeitig überflüssigen Papierkram.